Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 12.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.10.2003 - 2 W 95/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5242
OLG Köln, 02.10.2003 - 2 W 95/03 (https://dejure.org/2003,5242)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.2003 - 2 W 95/03 (https://dejure.org/2003,5242)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 2 W 95/03 (https://dejure.org/2003,5242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren zur Klage auf Zahlung eines Pflichtteils; Berücksichtigung einer Bürgschaftsverpflichtung bei der Bestimmung der Nachlassverbindlichkeiten; Berechnung der Erbquote bei Mehrempfang

  • Judicialis

    BGB § 1922; ; BGB § 1967; ; BGB § 2056; ; BGB § 2301; ; BGB § 2311; ; BGB § 2313; ; BGB § 2316

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1922 1967 2056 2301 2311 2313 2316
    Berücksichtigung von Bürgschaftsverbindlichkeiten bei der Berechnung des Nachlasswertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 108/94

    Grundschuld als zweifelhafte Verbindlichkeit im Sinne des § 2313 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2003 - 2 W 95/03
    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Grundschuld den Regeln einer auflösend bedingten Verbindlichkeit unterstellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 727), bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob dieser Auffassung zu folgen ist.
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09

    Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines

    cc) Auch für Bürgschaftsverpflichtungen ist allgemein anerkannt, dass diese bei der Berechnung des Nachlasswertes so lange außer Betracht zu lassen sind, solange offen ist, ob und in welcher Höhe der Bürge in Anspruch genommen werden wird (RG JW 1906, 114; OLG Köln ZEV 2004, 155, 156; Staudinger/Haas aaO Rn. 11; Soergel/Dieckmann aaO Rn. 8; Bamberger/Roth/Mayer aaO Rn. 4).
  • OLG Oldenburg, 09.10.2008 - 5 W 91/08

    Haftung einer Reha-Klinik wegen des Sturzes eines Patienten der geriatrischen

    Ob und in welchem Umfang der Zustand des Patienten besondere und zusätzliche pflegerische Maßnahmen erfordert, ist vom behandelnden Arzt des Krankenhauses zu klären und zu entscheiden (Oberlandesgericht Düsseldorf, GesR 2006, S. 214, 215. vgl. dazu auch Feifel, GesR 2005, S. 196, 197. Oberlandesgericht Schleswig, OLG-Report 2004, S. 3,4. Oberlandesgericht Düsseldorf, OLG-Report 2002, S. 372, 373 f.).

    Im Hinblick darauf wird durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären sein, ob der Sturz der Klägerin bei ordnungsgemäßem ärztlichen bzw. pflegerischen Verhalten zu verhindern gewesen wäre (vgl. dazu auch Oberlandesgericht Düsseldorf, GesR 2006, S. 214, 215. Oberlandesgericht Schleswig, OLG-Report 2004, S. 3, 4. Oberlandesgericht Düsseldorf, OLG-Report 2002, S. 372, 374).

  • FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 2476/08

    Erfassung einer Bürgschaftsverpflichtung und Bewertungsabschlag

    Zivilrechtlich handelt es sich bei einer vom Erblasser eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung um eine im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) auf den Erben übergegangene Nachlassverbindlichkeit, die wertmäßig so lange nicht berücksichtigt werden kann, als ihre tatsächliche Verwirklichung unsicher ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.10.2003 2 W 95/03, ZEV 2004, 155 mit weiteren Nachweisen zu Literatur und Rechtsprechung; BGH - Urteil vom 10.11.2010 IV ZR 51/09, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03

    Löschung des Insolvenzvermerks

    5. Erbrecht - Berçcksichtigung von Bçrgschaftsverbindlichkeiten bei der Berechnung des Nachlasswertes (OLG Kæln, Beschluss vom 2.10.2003 - 2 W 95/03 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Gæbel, Kæln) BGB §§ 1922; 1967; 2056; 2301; 2311; 2313; 2316 Bçrgschaftsverbindlichkeiten sind bei der Berechnung des Nachlasswertes i. S. des § 2311 Abs. 1 BGB außer Betracht zu lassen, so lange offen ist, ob und in welcher Hæhe der Bçrge çberhaupt in Anspruch genommen wird.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3590
OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03 (https://dejure.org/2004,3590)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.01.2004 - 2 W 95/03 (https://dejure.org/2004,3590)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 2 W 95/03 (https://dejure.org/2004,3590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 299 Abs. 2 ZPO; § 4 InsO; § 28 Abs. 3 EGGVG
    Akteneinsichtsrecht des Gläubigers im Insolvenzverfahren bei Abweisung des Eröffnungsantrags; Anwendbarkeit des § 299 Zivilprozessordnung (ZPO) auf Akteneinsichtsgesuche in Insolvenzverfahren; Annahme eines geschützten Interesses i.S.d. § 299 Abs. 2 ZPO bei Stützung des ...

  • Wolters Kluwer

    Akteneinsichtsrecht des Gläubigers im Insolvenzverfahren bei Abweisung des Eröffnungsantrags; Anwendbarkeit des § 299 Zivilprozessordnung (ZPO) auf Akteneinsichtsgesuche in Insolvenzverfahren; Annahme eines geschützten Interesses i.S.d. § 299 Abs. 2 ZPO bei Stützung des ...

  • zvi-online.de

    ZPO § 299; InsO § 4
    Gewährung von Akteneinsicht für potenzielle Insolvenzgläubiger nach Abweisung des Insolvenzantrags oder Einstellung mangels Masse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 299 Abs. 2
    Akteneinsichtsrecht des Gläubigers im Insolvenzverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 863
  • ZIP 2004, 368
  • NZI 2004, 167
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 21.12.2001 - 2 W 102/01

    Akteneinsichtsgesuch; Insolvenzverfahren ; Masseunzulänglichkeit; Interesse ;

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03
    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Vielmehr wird das Akteneinsichtsgesuch nur auf die potentielle Insolvenzgläubigerstellung gestützt, sodass am Vorliegen eines geschützten Interesses i.S. des § 299 Abs. 2 ZPO keine Zweifel bestehen (dazu bereits OLG Celle, ZIP 2002, 446).

    Bei diesem Gutachten handelt es sich um eine Teil der Insolvenzakten, der - wie die Akten im Übrigen auch - der vollen Einsicht des Antragstellers unterliegt (s. OLG Celle, ZIP 2002, 446 f.; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl., § 4 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ganter, § 4 Rn. 73; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 4 Rn. 33).

  • OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00

    Akteneinsicht; Löschung; Insolvenzeröffnungsverfahren; Insolvenzakte; Insolvenz;

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03
    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Soweit zweifelhaft ist, ob ein Akteneinsichtsrecht auch dann besteht, wenn es dazu dient, Ansprüche gegen Dritte - etwa den Geschäftsführer einer insolvent gewordenen GmbH durchzusetzen (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17 a m. w. H.; OLG Brandenburg, DZWIR 2003, 166; OLG Hamburg, ZIP 2002, 266), kommt es auf diese Streitfrage hier nicht an, weil nicht erkennbar ist, dass es der Gläubigerin um eine Akteneinsicht zum Zwecke der Verfolgung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführung der Schuldnerin persönlich geht.

    Die Frage, welche Art und Weise der Gewährung von Einsicht in die Insolvenzakten das Amtsgericht für sachdienlich hält, bleibt der Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf das die Entscheidung über die Akteneinsicht durch den Vorstand des Gerichts übertragen ist, selbst überlassen (s. auch OLG Hamburg, ZIP 2002, 266, 269).

  • OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 11 VA 11/02

    Einsichtsrecht in die Insolvenzakten zugunsten eines Trägers der

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03
    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Soweit zweifelhaft ist, ob ein Akteneinsichtsrecht auch dann besteht, wenn es dazu dient, Ansprüche gegen Dritte - etwa den Geschäftsführer einer insolvent gewordenen GmbH durchzusetzen (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17 a m. w. H.; OLG Brandenburg, DZWIR 2003, 166; OLG Hamburg, ZIP 2002, 266), kommt es auf diese Streitfrage hier nicht an, weil nicht erkennbar ist, dass es der Gläubigerin um eine Akteneinsicht zum Zwecke der Verfolgung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführung der Schuldnerin persönlich geht.

  • OLG Celle, 02.03.2006 - 4 W 16/06

    Rechtlich geschütztes Interesse an der Akteneinsicht in einem laufenden

    Auch wenn der Rechtspfleger des Amtsgerichts Hameln offenkundig eine Entscheidung über das Akteneinsichtsrecht eines am Verfahren Beteiligten i. S. d. § 299 Abs. 1 ZPO treffen wollte und insoweit auch auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen diese Entscheidung in dem Nichtabhilfebeschluss vom 20. Dezember 2005 hingewiesen hat, ist das Landgericht in seiner Entscheidung vom 3. Januar 2006 gleichwohl davon ausgegangen ist, dass es sich um eine Entscheidung im Justizverwaltungsverfahren handelt, die dann zu treffen ist, wenn ein Akteneinsichtsgesuch nach § 299 Abs. 2 ZPO zu bescheiden ist (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 154).

    Beide Vorschriften sind im Insolvenzverfahren entsprechend anzuwenden (s. OLG Celle; ZInsO 2004, 154; OLG Celle, ZInsO 2004, 204).

  • OLG Celle, 19.01.2004 - 2 W 118/03

    Recht auf Akteneinsicht der Gläubiger im Insolvenzverfahren; Recht auf Erteilung

    Die Auffassung, Akteneinsicht könne im Fall des § 299 Abs. 2 InsO nur auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts gewährt werden, ist zu eng (s. auch Senat, Beschl. v. 12.1.2004 - 2 W 95/03).

    Die Auffassung berücksichtigt nicht, dass der grundsätzlich gegebene Anspruch auf Akteneinsicht gerade in Insolvenzsachen, bei denen Gläubiger ihren Sitz häufig sehr weit vom Sitz des Insolvenzgerichts entfernt haben, möglicherweise dadurch unterlaufen werden kann, dass zwar formal Einsicht in die Insolvenzakten bewilligt wird, tatsächlich aber diese Einsicht dadurch unmöglich gemacht wird, dass der Gläubiger finanzielle Aufwendungen durch die Einsicht hat, die außer Verhältnis zu dem Nutzen einer solchen Einsicht stehen (s. näher Senat, Beschl. v. 12.1.2004 - 2 W 95/03).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 VA 2/04

    Verfahrensrecht: Anfechtbarkeit eines Justizverwaltungsakts; Akteneinsichtsrecht

    Dabei bestehen keine Zweifel, dass § 299 ZPO auch im Insolvenzverfahren über die Generalklausel des § 4 InsO entsprechend anzuwenden ist (vgl. OLG Celle ZIP 2004, 370 mit weiteren Nachweisen; OLG Celle ZIP 2004, 368).

    Nachdem es mithin an der Glaubhaftmachung der dem geltend gemachten rechtlichen Interesse zugrundeliegenden Forderung fehlt, kommt es auch auf die ansonsten nach § 299 Abs. 2 ZPO vorzunehmende Ermessensentscheidung nicht mehr an, ebenso nicht darauf, ob hierzu zunächst der Schuldnerin Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, zum Antrag auf Akteneinsicht Stellung zu nehmen (vgl. dazu BGH ZIP 1998, 961; OLG Köln ZIP 1999, 1449; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; OLG Celle ZIP 2004, 368).

  • OLG Celle, 28.02.2006 - 4 W 17/06

    Rechtlich geschütztes Interesse an der Einsicht in die Akten eines laufenden

    Auch wenn der Rechtspfleger des Amtsgerichts Hameln offenkundig eine Entscheidung über das Akteneinsichtsrecht eines am Verfahren Beteiligten i. S. d. § 299 Abs. 1 ZPO treffen wollte und insoweit auch auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen diese Entscheidung in dem Nichtabhilfebeschluss vom 20. Dezember 2005 hingewiesen hat, ist das Landgericht in seiner Entscheidung vom 3. Januar 2006 gleichwohl davon ausgegangen ist, dass es sich um eine Entscheidung im Justizverwaltungsverfahren handelt, die dann zu treffen ist, wenn ein Akteneinsichtsgesuch nach § 299 Abs. 2 ZPO zu bescheiden ist (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 154).

    Beide Vorschriften sind im Insolvenzverfahren entsprechend anzuwenden (s. OLG Celle; ZInsO 2004, 154; OLG Celle, ZInsO 2004, 204).

  • OLG Köln, 29.05.2017 - 7 VA 11/17

    Begriff des berechtigten rechtlichen Interesses i.S. von §§ 4 InsO , 299 Abs. 2

    Das Recht der Antragstellerin auf Gewährung von Akteneinsicht richtet sich im Insolvenzverfahren mangels einer eigenen einschlägigen Vorschrift in der Insolvenzordnung über § 4 InsO nach § 299 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2004, 2 W 95/03, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 VA 174/21

    Akteneinsicht in Insolvenzakten

    (3) Nichts anderes folgt aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Beschluss vom 28. Oktober 1999, 16 VA 2/99, NZI 2000, 319; Beschluss vom 12. Januar 2004, 2 W 95/03, NJW 2004, 863).
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